Allgemeine Geschäftsbedinungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen projektprozent und dem Auftraggeber über die Erbringung der Dienstleistung durch projektprozent.

 

1. Vertragsschluss und Vertragsinhalt

Allgemeines

Mit der gegenseitigen Unterschrift des Vertrags, akzeptiert der Auftraggeber sämtliche Rechte und Pflichten aus dem individuellen Vertrag, sowie diesen AGBs.

 

Geltungsbereich

Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen projektprozent und ihren Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Widersprechen individuelle Vereinbarungen diesen AGB, so gehen diese den AGB vor, sofern sie schriftlich abgeschlossen und von den Parteien rechtsgültig unterzeichnet wurde.

Diese AGB (Stand Juni 2024) sind integrierter Bestandteil jeder Geschäftsbeziehung, welche ein Kunde mit projektprozent eingeht und gelten bis zum Widerruf oder zur Aktualisierung.

 

Angebote/Offerten

Sämtliche Angebote mit Preisberechnungen sind unverbindlich.

Die Angebotspreise sind in CHF angegeben und sind spezifisch auf den Auftragsgeber ausgearbeitet.

Unterlagen dürfen nur mit schriftlichem Einverständnis von projektprozent für Dritte zugänglich gemacht werden. Die Angebote und damit verbundene Unterlagen sind auf Verlangen an projektprozent zu retournieren. 

 

2. Widerrufsrecht

Nach Schweizerischem Obligationenrecht (OR) besteht kein allgemeines Widerrufsrecht. Ein rechtmässig zustande gekommener Vertrag gilt als verbindlich.

 

3. Annullation oder Änderungen der Buchung durch projektprozent

Wird die Mindestanzahl an Besuchern nicht erreicht, ist der offerierte Mindestpreis anwendbar. Ansonsten kann projektprozent den Anlass kurzfristig annullieren. In diesem Falle werden dem Auftraggeber die geleisteten Zahlungen abzüglich bereits beanspruchter Leistungen zurückerstattet. Die Aktivität kann von projektprozent abgesagt werden, wenn, durch Handlungen oder Unterlassungen, berechtigter Anlass dazu besteht. In diesem Fall treten die Bestimmungen von Ziffer 5 in Kraft. Programmänderungen werden ausdrücklich vorbehalten. projektprozent bemüht sich aber eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten.

projektprozent behält sich das Recht vor, das Aktivitätsprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, Wetter- oder Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen oder Sicherheitsrisiken) erfordern. projektprozent ist aber bemüht gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.

Erfolgt eine wesentliche Programmänderung, welche eine Preiserhöhung von mehr als 10% zur Folge hat, kann der Auftraggeber aus dem Vertrag zurücktreten.

 

 4. Annullation oder Änderung durch den Auftraggeber

Beim Verlangen durch den Auftraggeber nach Programmänderungen, ist projektprozent bemüht, aber nicht verpflichtet, diese soweit möglich zu berücksichtigen. Mehrkosten die dabei anfallen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Solche Änderungen gelten, soweit nicht anders vereinbart, nicht als wesentliche Vertragsänderungen und berechtigen projektprozent nicht zum Rücktritt des Vertrages.

Bei Änderungen, Umbuchungen und Annullierungen von zusätzlichen Leistungen, werden die entsprechenden Kosten in Rechnung gestellt.

Bei Umbuchungen gelten die Bestimmungen der Annullation analog. Ausnahmen können gewährt werden.

Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden vor Aktivitätsbeginn ist projektprozent schriftlich, unter Angaben des Grundes mitzuteilen. Alle bereits erhaltenen Unterlagen sind dem Entscheid beizulegen. Der Rücktritt ist erst mit dem Erhalt aller Unterlagen gültig, die Bestimmungen gemäss Ziffer 5 treten zu diesem Zeitpunkt in Kraft.

 

 5. Zusätzliche Bestimmungen zur Annullation durch den Auftraggeber

Veranstaltungsbezogene Annullation

Bei einer Annullation wird dem Kunden folgender Anteil der Kosten in Rechnung gestellt:

                • 30 bis 21 Tage vor dem gebuchten Einsatz = 30% des vereinbarten Honorars
                • 20 bis 11 Tage vor dem gebuchten Einsatz = 50% des vereinbarten Honorars
                • 10 bis 2 Tage vor dem gebuchten Einsatz = 70% des vereinbarten Honorars
                • 0 bis 48 Stunden vor dem gebuchten Einsatz = 100% des vereinbarten Honorars

In jedem Fall werden mindestens CHF 200.00 verrechnet. Mehrkosten, welche durch Verschiebung des Auftraggebers anfallen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

Tätigkeitsbezogene Annullation

Nach Schweizerischem Obligationenrecht (OR) besteht kein allgemeines Widerrufsrecht. Ein rechtmässig zustande gekommener Vertrag gilt als verbindlich.

Ein Rücktritt kann in Ausnahmefällen gewährt werden. Bereits getätigte Arbeiten werden vollumfänglich in Rechnung gestellt.

 

 6. Zahlungsbedingungen

Anzahlung

Ist eine Anzahlung vereinbart, ist diese bei Vertragsabschluss gemäss Vertrag zu leisten.

Wird diese Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, so ist projektprozent berechtigt, die Leistungen zurückzuhalten oder den Vertrag aufzulösen, dabei fallen die Annullierungskosten nach Ziffer 5 an.

 

Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wünscht dieser spezielle Abrechnungsformen oder bestimmte Aufteilung der Rechnung, muss dies bei Vertragsabschluss bekannt sein. Der Auftragsgeber bleibt in jedem Fall für nicht bezahlte Rechnungen verantwortlich.

Werden die vereinbarten Zahlungstermine nicht eingehalten, so kann projektprozent die Leistungen verweigern und nach einer Nachfrist von 5 Tagen annehmen, dass der Leistungsnehmer auf die vereinbarten Leistungen verzichtet, siehe Ziffer 5 zu Annullationsbestimmungen.

Eventuelle Beanstandungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich zu begründen.

Anpassungen bereits zugestellter Rechnungen sowie Zahlungen in Raten verrechnen wir mit einem Administrationsaufwand von zusätzlich CHF 50.00 pro Auftrag. Zahlungserinnerungen werden gratis versandt, bei der 1. Mahnung werden CHF 20.00 und bei der 2. Mahnung CHF 50.00 verrechnet. Anschliessend leiten wir unter Kostenfolge rechtliche Schritte ein.

 

7. Lieferzeit

Die Lieferfrist umfasst 14 Tage. projektprozent haftet nicht für Schäden, welche dem Kunden durch eine Lieferverzögerung entstanden sind. Dies gilt auch, wenn irrtümlich ein falsches Produkt bestellt oder geliefert wurde und die Bestellung wiederholt werden muss.

 

8. Lieferung

Der Kunde verpflichtet sich bei der Übernahme von bestellten Produkten eine Vollständigkeits- und Richtigkeitsprüfung vorzunehmen. Transportschäden oder andere Mängel müssen bei der Übergabe dem Überbringer sofort deklariert werden. Offensichtliche Schäden müssen fotografisch festgehalten und protokolliert werden, damit Regress auf den Hersteller genommen werden kann.

Nachträglich entdeckte Schäden werden nur innerhalb von acht Tagen seit Übernahme akzeptiert. projektprozent verpflichtet sich für die Instandstellung der Mängel nach besten Möglichkeiten.

 

 9. Haftung

projektprozent haftet im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung des Anlasses, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Der Anbieter kann aber bei verschuldetem Ausfall innert angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Leistungsnehmer hat nur Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens projektprozent oder seiner Hilfsarbeiter vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertigen Ersatzleistungen erbracht werden konnten. projektprozent haftet in jedem Fall nur bis zur Höhe des bezahlten Preises und nur für den unmittelbaren Schaden. Der Anbieter lehnt jede Haftung für Schädigungen und Nachteile jeder Art ab, die auf kein oder leichtes Verschulden von projektprozent oder seiner Hilfsarbeiter zurückzuführen sind.

projektprozent übernimmt keine Haftung für Vermittlungstätigkeiten. Von der Haftung ebenso ausgeschlossen sind Schäden verursacht durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen oder Versäumnisse vom Leistungsnehmer.

Überträgt projektprozent den Auftrag berechtigterweise auf einen Dritten, so haftet projektprozent nicht für dessen Handlungen und Unterlassungen. Werden Weisungen von projektprozent oder seiner Hilfsarbeiter nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des Anbieters. Eine weitere Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

 10. Beanstandungen

Beanstandungen oder allfällige Schäden sind projektprozent sofort schriftlich bekannt zu geben und müssen bestätigt werden. Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beendigung der Aktivität schriftlich bei projektprozent eingehen. Allfällige Beweismittel sind diesem Brief beizulegen. Bei verspäteter Einreichung Ihrer Forderungen oder bei unterlassener oder zu später Beanstandung während des Anlasses verfallen sämtliche Ansprüche.

 

 11. Bildrechte

Der Leistungsnehmer zeigt sich mit der Unterzeichnung des Vertrages damit einverstanden, dass projektprozent Bild- und Videomaterial der Aktivität zu Werbezwecken ohne Rückfragen mit den Betroffenen verwenden darf.

 

 12. Anwendbares Recht

Anwendbar ist das schweizerische Recht. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam und/oder unvollständig sein, so tritt anstelle jener eine in ihrer Wirksamkeit der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung am nächsten kommende rechtsgültige Regelung. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

 

 13. AGB-Änderungen

Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden zum Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht innert 30 Tagen seit Kenntnisnahme der geänderten Geschäftsbestimmungen widerspricht.

 

 14. Leistungserbringer

projektprozent
Wasserwerkstrasse 11
CH-4332 Stein
+41 (0)62 511 50 50
 
www.projektprozent.ch
kontakt@projektprozent.ch

Bankverbindung
Aargauische Kantonalbank
CH65 0076 1648 8892 3200 1
projektprozent, 4332 Stein

 

 

Stein, im Juni 2024